Bestattungskosten sind steuerlich absetzbar
Bestattungskosten können im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine außergewöhnliche Belastung darstellen und steuerlich absetzbar sein. Unter welchen Voraussetzungen dies genau möglich ist, dies erläutert dieser Beitrag:
1. Personenkreis, der die Bestattungskosten absetzen darf
2. Selbstzahler der Bestattungskosten
3. Absetzbare Bestattungskosten
- Arzthonorar für Leichenschau
- Blumen und Dekoration von Trauerhalle und Grab
- Druckerzeugnisse wie Traueranzeigen in Zeitungen oder Trauerkarten
- Grabstätte, Grabdenkmal und Grabpflege
- Sarg/Urne
- Friedhofsverwaltung für Nutzungsgebühr
- Beisetzung
- Trauerfeier
- Gebühren bspw. für Sterbeurkunde oder sonstige Unterlagen
- Überführungen
- Reisekosten von Angehörigen für die Teilnahme an der Bestattung
- Bewirtung der Trauergäste
- Trauerkleidung von Angehörigen
4. Höhe absetzbarer Kosten
Die kosten sind nicht unbegrenzt absetzbar, sondern maximal in Höhe von 7.500,00 Euro (Stand 2021). Es muss sich um eine außergewöhnliche Belastung handeln. Ob dies der Fall ist, orientiert sich ganz individuell nach Einkommen, Familienstand (Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung) und Anzahl der Kinder. Es wird eine zumutbare Belastung berechnet, der überschießende Betrag ist als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Beispiel für die Höhe der zumutbaren Belastung (Stand 2021):
Einkünfte | Einzelveranlagung | Zusammenveranlagung | Zusammenveranlagung und eins bis zwei Kinder |
---|---|---|---|
15.340 | 5% | 4% | 2% |
Über 15.340 bis 51.130 | 6% | 5% | 3% |
Tipp: Alle Rechnungsbelege sind aufzubewahren, denn das Finanzamt kann nach Nachweisen über die Kosten verlangen. Reichen Sie auf Anfrage die Belege zunächst nur in Kopie ein, denn auf dem Postweg oder auch beim Finanzamt kann es in seltenen Fällen zum Verlust kommen. Sollten es viele Belege sein, lohnt es sich mit den Belegkopien eine Tabelle über die Kosten beizufügen. Üblicherweise beschleunigt dies die Bearbeitung.