Bestattungskosten in der Einkommensteuererklärung

Bestattungskosten sind steuerlich absetzbar

Bestattungskosten können im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine außergewöhnliche Belastung darstellen und steuerlich absetzbar sein. Unter welchen Voraussetzungen dies genau möglich ist, dies erläutert dieser Beitrag:

1. Personenkreis, der die Bestattungskosten absetzen darf

Müssen Sie aus rechtlichen Gründen die Bestattungskosten übernehmen oder tragen Sie diese Kosten aus sittlichen Gründen freiwillig, so können Sie Bestattungskosten grundsätzlich absetzen.

2. Selbstzahler der Bestattungskosten

Sie müssten die Kosten selbst getragen haben, d.h. die Kosten dürfen nicht aus dem Nachlass gedeckt werden können und eine Sterbegeldversicherung ist ebenfalls nicht eingetreten. Hinsichtlich der Sterbegeldversicherung hat das Finanzgericht Düsseldorf entscheiden, dass das Eintreten einer Sterbegeldversicherung dann unschädlich ist, wenn die Versicherung versteuert wird. In diesem Fall läge ansonsten eine doppelte Steuerbelastung vor, einmal durch die Nichtabsetzbarkeit und einmal durch die Versteuerung der Versicherung (Urteil vom 15.06.2020, Az.: 11 K 2024/18 E).

3. Absetzbare Bestattungskosten

Alle Kosten die unmittelbar zur Bestattung gehören, können abgesetzt werden, bspw. können folgende Kosten angegeben werden:
Nicht absetzbar hingegen sind bspw.:

4. Höhe absetzbarer Kosten

Die kosten sind nicht unbegrenzt absetzbar, sondern maximal in Höhe von 7.500,00 Euro (Stand 2021). Es muss sich um eine außergewöhnliche Belastung handeln. Ob dies der Fall ist, orientiert sich ganz individuell nach Einkommen, Familienstand (Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung) und Anzahl der Kinder. Es wird eine zumutbare Belastung berechnet, der überschießende Betrag ist als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Beispiel für die Höhe der zumutbaren Belastung (Stand 2021):

Einkünfte Einzelveranlagung Zusammenveranlagung Zusammenveranlagung und eins bis zwei Kinder
15.340 5% 4% 2%
Über 15.340 bis 51.130 6% 5% 3%

Tipp: Alle Rechnungsbelege sind aufzubewahren, denn das Finanzamt kann nach Nachweisen über die Kosten verlangen. Reichen Sie auf Anfrage die Belege zunächst nur in Kopie ein, denn auf dem Postweg oder auch beim Finanzamt kann es in seltenen Fällen zum Verlust kommen. Sollten es viele Belege sein, lohnt es sich mit den Belegkopien eine Tabelle über die Kosten beizufügen. Üblicherweise beschleunigt dies die Bearbeitung.

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