Ihre Einkommensteuererklärung

Holen Sie das Geld zurück, was Ihnen zusteht!

Professionell um die Ecke gedacht, damit sich Ihre Einkommensteuerklärung wirklich für Sie lohnt.

Vorteile unseres Steuerbüros im Herzen Frankfurts

Das sagen unsere Mandanten über unser Frankfurter Steuerbüro

Ahmed El Ouafi
Professionalität
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ich bin seit Jahren bei der Kanzlei El Ouali, ich habe nur gute Erfahrungen gemacht. Das Team ist sehr kompetent und hilfsbereit.

Meine Steuererklärung wurden schnell und auch vertragsübergreifend bearbeitet.

Herzlichen Dank an das Team für die freundliche Beratung.

ich kann der Kanzlei zum 100% weiter zu empfehlen.
Melek Ben Alaya
Positiv: Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität
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Frau El Ouali, vielen Dank noch mal für Ihre wunderbare Unterstützung. Ich kann jetzt definitiv ruhiger schlafen, wo jetzt mein Steuerproblem gelöst wurde.

Als ich die Steuererklärung selbst gemacht habe, führte diese zur Nachzahlung. Zum Glück haben Sie noch Einspruch eingelegt und eine großzügige Erstattung rausgeschlagen.

Danke auch an das nette Team.
dora mari
Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei Anfragen
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Top Anwältin und Steuerberaterin. Hier wird zügig und sehr professionell gearbeitet. Meine EStE wurde schnell bearbeitet. Immer wieder gerne!
Reinhard Teschner
Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei Anfragen
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Als Bürokratiemuffel hätte ich nie so viel aus meiner Steuererklärung rausgeholt. Sehr gute Beratung, sehr angenehme Atmosphäre.
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in unserem Frankfurter Steuerbüro

Unser Anspruch ist gleichzeitig unser Versprechen

Unser Beruf ist unsere Berufung! Deshalb haben wir einen hohen Anspruch an unsere Arbeit. Unsere Leistungen erbringen wir gewissenhaft, sorgfältig und zielorientiert. Wir setzen alles daran, für Sie das beste Steuerergebnis zu erwirken.

In enger Zusammenarbeit mit Ihnen erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung mit hoher Fachkompetenz – für Frankfurter als auch für Menschen aus der Umgebung.  Durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sind wir stets auf dem aktuellen Rechtsstand.

Diesen Anspruch setzen wir an uns selbst und sehen ihn gleichermaßen als unser Versprechen an Sie! Die Resonanz: Zufriedene Mandanten mit nachweislich hohen Rückerstattungsquoten.

So funktioniert unsere Zusammenarbeit mit unserem Frankfurter Steuerbüro

  1. Bei telefonischer Kontaktaufnahme erfahren Sie auf welche Positionen es ankommt, damit Ihre Einkommensteuererklärung zum Erfolg wird
  2. Per E-Mail erhalten Sie eine Checkliste, damit Sie stets wissen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen
  3. Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen digital oder per Post ein
  4. Es folgt die transparente Mitteilung unseres Honorars und eine Auftragsbestätigung
  5. Sie erteilen uns eine Vollmacht, damit wir für Sie aktiv werden können
  6. Sie erhalten unsere Prognose zur Steuerberechnung
  7. Wir übermitteln Ihre Einkommensteuererklärung an das Finanzamt
  8. Wir prüfen den daraus resultierenden Steuerbescheid und legen bei Bedarf Einspruch ein
  9. Abschließend erhalten Sie von uns den ggfls. berichtigten Steuerbescheid

100% risikofreie Einkommensteuererklärung

Sollten Sie nicht verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben, so wird Ihre Einkommensteuererklärung nur bei einer errechneten Erstattung an das Finanzamt übermittelt. Bei Nichtübermittlung und geringem Aufwand stellen wir keine Leistungen in Rechnung.

In vielen Fällen lohnt sich eine Einkommensteuererklärung
Laut statistischem Bundesamt führt die Abgabe der Steuererklärung zu einer durchschnittlichen Erstattung in Höhe von über 800€.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Leistungsbestandteile im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung

in unserem Frankfurter Steuerbüro

Voller Einsatz gegenüber dem Finanzamt für bestmögliche Ergebnisse

Wir nehmen uns Zeit für Sie - für individuelle Beratung & Betreuung

Einspruch bei fehlerhaften Steuerbescheiden

100% risikofreie Einkommensteuererklärung

100 % digitalisierte Kanzlei mit effizienten Prozessen

Transparente Honorarrechnungen mit Zusatzleistungen ohne Zusatzkosten

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Kontaktformular

Haben Sie Fragen?

Zur Abgabe verpflichtet ist man bspw.:

  • wenn man durch das Finanzamt zur Abgabe verpflichtet wird,
  • bei Lohnersatzleistungen, wie ALG I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Überbrückungsgeld etc.,
  • bei Ehegatten mit Steuerklassenverteilung III und V,
  • im Rentenalter, sobald der Gesamtbetrag des zu versteuernden Einkommens über dem Grundfreibetrag liegt
    (in 2021 liegt der Grundfreibetrag bei 9.744,00 €),
  • bei Einkünften aus Vermietung,
  • bei Einkünften aus Selbständigkeit,
  • bei Einkünften aus dem Ausland,

Auch wenn man nicht verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann es sich durchaus lohnen, freiwillig eine abzugeben. Viele haben bspw. hohe Werbungskosten, weil Sie eine lange Fahrt zur Arbeit haben. Tatsächliche Fahrtkosten oder eine Kilometerpauschale kann zu einer erheblichen Erstattung führen.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind, fragen Sie gerne bei uns nach.

Bei freiwilliger Abgabe hat man vier Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres Zeit, um die Einkommensteuererklärung abzugeben.

Sind Sie hingegen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet, so endet die Frist am 31.07. des Folgejahres. Sind Sie steuerlich vertreten, kann eine Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres bewilligt werden.

Wurden Sie durch das Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, setzt das Finanzamt die Frist. Grundsätzlich ist hier eine Fristverlängerung in begründeten Fällen möglich.

Es gibt sehr viele Positionen, die steuermindernd abgesetzt werden können.

Bspw. können Werbungskosten, wie z.B.:

  • Fahrtkosten,
  • Kosten für Reinigung der Arbeitskleidung,
  • berufsbedingte Umzugskosten,
  • berufsbedingte doppelte Haushaltsführung,
  • ein häusliches Arbeitszimmer,
  • berufsbedingter Laptop und Handy,
  • Fort- und Weiterbildungen,
  • Verpflegungspauschalen bei Arbeitszeit über acht Stunden am Tag,
  • Zahlungen an Berufsverbänden oder Kammern oder Gewerkschaften, 

abgesetzt werden.

Auch können Handwerkskosten oder haushaltsnahe Dienstleistung -davon lassen sich bereits in der Nebenkostenabrechnung der Wohnung mehrere finden- abgesetzt werden.

Krankheitskosten, wie z.B.:

  • Heilbehandlungen,
  • Brillen,
  • Zahnersatz,
  • Medikamente,
  • Fahrtkosten bspw. zur Heilbehandlung oder Apotheke,

können ebenfalls abgesetzt werden, sobald diese eine außergewöhnliche Belastung darstellen.

Außerdem gibt es ab einem Grad der Behinderung von 25 ebenfalls Steuervorteile.

Beerdigungskosten bei sittlicher oder rechtlicher Pflicht,

Kinderbetreuungskosten oder Schulgeld für Kinder können sich steuerlich positiv auswirken. Und das war noch nicht mal alles.

Ein persönlicher Termin ist grundsätzlich nicht erforderlich, da alles telefonisch oder per E-Mail geklärt werden kann. Bei Interesse kann aber selbstverständlich ein persönlicher Termin angeboten werden oder ein Gespräch via Skype.

Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Checkliste mit den benötigten Unterlagen und den absetzbaren Kosten. So können Sie bequem zuhause die Unterlagen zusammenstellen und zum persönlichen Termin vorbeibringen.

Ansonsten erhalten wir von Ihnen die Unterlagen per E-Mail oder Post. Bei Bedarf stellen wir nach unserer Prüfung Rückfragen oder bitten um ergänzende Unterlagen.

Nun stehen Aufwand und Einkünfte fest, sodass wir ein Honorar festlegen und Ihnen mitteilen können.

Wir schicken Ihnen eine Auftragsbestätigung und eine Vollmacht zu, welche Sie signiert an uns zurückschicken.
Anschließend wird Ihre die Einkommensteuererklärung fertiggestellt.

Die Steuererklärung wird anschließend an das Finanzamt übermittelt und Sie erhalten die Prognose zur Steuerberechnung. Darüber hinaus erhalten Sie eine vereinfachte Checkliste, zugeschnitten auf Ihre Einnahmen und Ausgaben, damit Sie es in den Folgejahren leichter haben, die Unterlagen zusammen zu stellen.

Ebenfalls erhalten Sie sodann unsere Rechnung.
Die Bearbeitung ist zunächst abgeschlossen.

Sobald uns der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt vorliegt, prüfen wir diesen und legen bei Bedarf Einspruch ein. Sind wir mit dem Bescheid einverstanden, erhalten Sie diesen in Originalausführung für Ihre Unterlagen.

So läuft es dann alle Jahre wieder ab 😊

Sie haben weitere Fragen?

Rufen Sie doch einfach unverbindlich  an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an.

Unser Empfangsteam steht Ihnen sehr gerne zur Verfügung!

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